Die Wirtschaftsschule eröffnet Perspektiven - Das ist der Slogan unserer Schule.

Tatsächlich haben Absolventinnen und Absolventen nach dem erfolgreichen Wirtschaftsschulabschluss
(= mittlere Reife) viele Alternativen.

Durch die praxisorientierte Ausbildung zusammen mit dem hohen Anteil von Lerninhalten aus den Bereichen Datenverarbeitung, Textverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie haben die Absolventinnen und Absolventen der Wirtschaftsschule hervorragende Chancen auf dem Ausbildungsplatzmarkt. Dies wird auch dadurch belegt, dass in vielen kaufmännischen Ausbildungsberufen der Wirtschaftsschulabschluss mit einem Jahr auf die Berufsausbildung angerechnet wird, d. h. die Ausbildungszeit verkürzt sich i. d. R. auf zwei Jahre. Mit dem Wirtschaftsschulabschluss sind die Absolventen der Wirtschaftsschule aber auch bestens auf die Fachoberschule und damit auf eine weitergehende schulische Ausbildung vorbereitet.

 

 

Leitbild der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf

 

Schul- und Lernkultur:

Wir, die Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen der Staatlichen Wirtschaftsschule und Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf, schaffen eine Lehr- und Lernatmosphäre, die von Freundlichkeit und Höflichkeit, gegenseitiger Achtung und Einsatzbereitschaft geprägt ist. Der Leistungsgedanke wird von uns anerkannt und angenommen.
Gemeinsam vereinbarte und eingehaltene Regeln des Zusammenarbeitens und ein kreativ gestaltetes Schulleben stärken die Identifikation mit unseren Schulen.


Kooperation:

Wir, Schulleitung, Verwaltung und Lehrer, arbeiten harmonisch, konstruktiv und effektiv mit einem Höchstmaß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zusammen.


Kompetenz:

Wir verstehen uns als lernende Schule, die eine zukunftsorientierte Bildungsarbeit leistet. Wir fördern als Team engagierter und qualifizierter Pädagogen die Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen Persönlichkeiten, die den beruflichen und sozialen Anforderungen einer sich ständig wandelnden Gesellschaft gerecht werden.


Kontakte:

Wir pflegen enge Kontakte zu Eltern und Ausbildungsbetrieben im gemeinsamen Bemühen um die Erziehung und Bildung unserer Schülerinnen und Schüler.
Wir wollen in der Öffentlichkeit als kompetenter Partner für wirtschaftliche Ausbildung in der Region wahrgenommen werden.

Die Wirtschaftsschule ist eine Berufsfachschule, die nach bestandener Abschlussprüfung den Wirtschaftsschulabschluss (= mittlere Reife) verleiht. Sie umfasst in der vierjährigen Form die Jahrgangsstufen 7 mit 10 und in der zweistufigen Form die Jahrgangsstufen 10 und 11.

Seit dem Schuljahr 2013/2014 kann die Staatliche Wirtschaftsschule Deggendorf als eine von nur vier Wirtschaftsschulen in ganz Bayern auch bereits in der 6. Jahrgangsstufe besucht werden. Durch eine intensive Förderung vor allem in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erfolgt eine zielgerichtete Vorbereitung auf die Anforderungen der Wirtschaftsschule. Das Angebot richtet sich damit nicht nur an Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschulen, sondern auch an Realschüler und Gymnasiasten, die möglichst frühzeitig ihre ursprüngliche Übertrittsentscheidung korrigieren wollen. Eine Anmeldung für die 6. Klasse der Wirtschaftsschule ist ab sofort möglich. Weitere Infos erhalten Sie unter 0991 9912144-10.

Ohne Regeln geht es nicht. Eine lernwirksame Atmosphäre und ein möglichst reibungsloses Miteinander in der Schulgemeinschaft erfordern von unseren Schülerinnen und Schülern Verhaltensweisen, die im Folgenden beschrieben werden:

Was tun bei unvorsehbarer Verhinderung am Schulbesuch?

Telefonische Entschuldigung bis 08:00 Uhr unter der Nummer 0991 9912144-10.
Schriftliche Entschuldigung muss bei Wiederbesuch der Schule vorgelegt werden.

Was tun bei einer Infektionskrankheit?

Nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen, wenn Sie an schweren und ansteckenden Infektionskrankheiten erkrankt sind. Dazu gehören u. a.: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Meningokokken-Infektionen, Krätze, Diphtherie, Typhus, Tuberkulose, Durchfall verursacht durch EHEC-Bakterien, Hirnhautentzündung, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr sowie Cholera. Auch bei Kopflausbefall darf die Schule nicht besucht werden.Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn eine derartige Erkrankung festgestellt wird. Teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Bitte beachten Sie auch, dass sich ein Schulbesuch auch dann verbietet, wenn in der Familie jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet. Setzen Sie sich auch in diesem Fall unverzüglich mit uns in Verbindung.

Was tun bei vorhersehbarer Verhinderung am Schulbesuch, z. B. Termin beim Facharzt, Bewerbungsgespräch, Musterung usw.?

Rechtzeitiger Antrag auf Unterrichtsbefreiung an die Schulleitung
Vorlage des Einladungsschreibens, bzw. nachträgliche Vorlage einer entsprechenden Bestätigung.

Was tun bei einem "Schulunfall"?

Sollte es auf dem Weg zur Schule, in der Schule oder auf dem Weg von der Schule nach Hause zu einer Verletzung kommen, die eine ärztliche Behandlung erfordert, bitte den Arzt unbedingt darauf hinweisen, dass es sich um einen "Schulunfall" handelt. Diesen "Schulunfall" unverzüglich im Sekretariat unserer Schule melden.

Rauchen und Schule?

Nach Art. 3  Gesundheitschutzgesetz (GSG) ist das Rauchen in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Handy, iPod, mp3-player ... und Schule?

Nach Art. 56 Abs. 5 BayEUG müssen sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlung kann ein Handy oder sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Der Vollzug des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG) erfordert die Mitwirkung der Schulen. Wir weisen Sie deshalb daraufhin, dass dieses Gesetz u. a. Regelungen zur Ferienarbeit, zur Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für die ärztliche Untersuchung vor Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses usw. enthält. Den Inhalt dieses Gesetzes finden Sie als Download unter der Adresse http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/kinder.php

HAUSORDNUNG

Die Schule bietet jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Bildung zu verwirklichen. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür den besonderen Erfordernissen genügen, die sich aus den Aufgaben der Schule ergeben. Zu diesen Erfordernissen gehört auch ein gewisses Gemeinschaftsverhalten, wie es beim Zusammensein vieler Menschen in einem Schulgebäude notwendig wird. Dies gilt besonders für unser Schulzentrum, in dem Schülerinnen und Schüler verschiedener Schularten unterrichtet werden.

I. Geltungsbereich der Hausordnung

Hier ist folgende Unterscheidung erforderlich:

  1. Gemeinsamer Bereich aller Schulen im Schulzentrum sind die Schulstraße, der Haupteingang einschließlich des Vorplatzes, die Kantine sowie die Sporthallen und die Sportaußenanlagen.
  2. Ausschließlicher Bereich der Staatlichen Wirtschaftsschule sind alle Räume und Flure im hinteren Gebäude rechts von der Schulstraße, beginnend mit der Glasabtrennung, die sich unmittelbar anschließende Pausenhalle sowie in der Schulstraße der Bereich zwischen Glasabtrennung und mittlerem Pausenverkaufsstand.
  3. Der Pausenbereich der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf umfasst das Erdgeschoss und die Pausenhalle, den Schulhof zwischen Seitengang 6 und 5 bis zu den Containern der Wirtschaftsschule sowie die „Schulstraße“ im Bereich zwischen Glasabtrennung und mittlerem Pausenverkaufsstand.

    Nur in diesen Bereichen ist eine Aufsicht durch Lehrkräfte der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf gewährleistet. Ein Verlassen dieses Bereichs während der Unterrichts- und Pausenzeit ohne Genehmigung einer Lehrkraft kann versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  4. Gemeinschaftsbereiche der Staatlichen Wirtschaftsschule mit anderen Schulen sind die EDV-Räume der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf.

Die Hausordnung der Staatlichen Wirtschaftsschule besitzt in allen oben genannten Bereichen Gültigkeit.

II. Allgemeine Ordnung

  1. Es wird von allen Schülerinnen und Schülern ein umsichtiges und kameradschaftliches Verhalten im Schulbereich erwartet. Wer einen anderen Schüler verletzt oder Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände beschädigt, ist nach den einschlägigen Gesetzen schadenersatzpflichtig.
  2. Nach Art. 3 Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ist das Rauchen in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  3. Das Mitführen von jeglicher Menge Cannabis in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen (inklusive Schülerfahrten) ist untersagt.
  4. Während der Unterrichtszeit wird die Nutzung von digitalen Endgeräten – in Anlehnung an Art. 56 Abs. 5 BayEUG – nur gestattet, wenn die Aufsicht führende Lehrkraft dies allgemein zu Unterrichtszwecken oder im Einzelfall gestattet. Ansonsten sind die digitalen Endgeräte ausgeschaltet in der Schultasche – nicht in der Hosen- oder Jackentasche – zu verstauen.

Vor und nach Unterrichtsende sowie in den Pausen ist die Smartphone-Nutzung auch im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gestattet, soweit keine verbotenen oder sittenwidrigen Inhalte verbreitet bzw. keine strafbaren Handlungen vollzogen werden.

  1. Weitere digitale Endgeräte (z. B. Tablets, Laptops, Smartwatches) sind im Unterricht nach Erlaubnis durch die Lehrkraft so zu verwenden, dass der Bildschirm durch die Lehrkraft jederzeit einsehbar Eine Dateneingabe darf nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft erfolgen.
  2. Nach Art. 84 Abs. 2 BayEUG ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände nicht zulässig. Insbesondere ist das Tragen von Symbolen und Kleidungsmarken, die eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren, verboten, und zieht Ordnungsmaßnahmen nach sich Es ist alles zu unterlassen, was den Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen lassen könnte.
  3. Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassenzimmer verantwortlich.
  4. Im Unterricht ist der Konsum von Energy Drinks und Snus verboten.
  5. Das Sitzen auf Treppen und Treppenbrüstungen ist verboten. Laufen auf den Gängen ist zu unterlassen.
  6. Das Betreten fremder Klassenzimmer ist ohne Erlaubnis einer Lehrkraft untersagt. In gleicher Weise ist es nicht gestattet, sich in Räumen anderer Schulen aufzuhalten. Dies gilt für den ganzen Tagesablauf einschließlich der Mittagspausen.
  7. Unterrichtsräume, die vorübergehend nicht genutzt werden und offensichtlich aus Versehen unverschlossen sind, sollen gemeldet werden.
  8. Für den Verlust von Geld und Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung. Geldbeträge, die von Schülern im Auftrag eingesammelt werden, sollen unverzüglich im Sekretariat zur Aufbewahrung abgegeben werden.
  9. Fahrräder, Mofas, Mopeds und Roller sind nur auf den besonders ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Bei der An- und Abfahrt dürfen die Schulhöfe nicht überquert werden.
  10. Die Schule ist befugt, unterrichtsfremde Gegenstände abzunehmen.

III. Unterrichtsbetrieb

  1. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Beim ersten Gongzeichen zum Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unaufgefordert in ihren Unterrichtsraum.
  2. Die Klassensprecher sorgen für Ordnung in den Klassenzimmern. Falls 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die Klasse nicht mit einer Lehrkraft versorgt ist, fragen die Klassensprecher oder ein Vertreter im Sekretariat nach.
  3. Alle Einrichtungsgegenstände, Bücher und die übrigen Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln.
  4. Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, sich beim Betreten und vor dem Verlassen des Schulgebäudes täglich über den Vertretungsplan zu informieren.

IV. Pause, Zwischenstunden und Unterrichtsschluss

  1. Der Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken ist nur während der Pausenzeiten erlaubt.
  2. Leere Getränkeflaschen werden in die bereitgehaltenen Flaschenbehälter gestellt oder vor dem ersten Gong zum Pausenende zurückgegeben. Abfälle werden in den Abfallkörben getrennt entsorgt.
  3. Nach dem ersten Gong zum Pausenschluss gehen die Schülerinnen und Schüler unaufgefordert in ihr Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor.
  4. Der Aufenthalt in der Kantine ist nur in der Mittagspause gestattet.
  5. Bei trockenem Wetter sollen die Schülerinnen und Schüler den Pausenhof aufsuchen.
  6. Schneeballwerfen ist untersagt.
  7. In unterrichtsfreien Zwischenstunden halten sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle oder in den zugewiesenen Aufenthaltsräumen auf.
  8. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet.
  9. Nach Unterrichtsschluss stellen die Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch, schließen die Fenster und hinterlassen das Klassenzimmer in einem ordentlichen Zustand.

Deggendorf, 16.12.2024

Die Schulleitung

Christian Alt, OStD
Schulleiter

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf

Die EDV-Einrichtung des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf und das Internet können als Lehr- und Lernmittel genutzt werden. Dadurch ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, pädagogisch wertvolle Informationen abzurufen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler Zugriff auf Inhalte erlangen, die ihnen nicht zur Verfügung stehen sollten. Weiterhin ermöglicht das Internet den Schülerinnen und Schülern, eigene Inhalte weltweit zu verbreiten.

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf gibt sich deshalb für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang die folgende Nutzungsordnung. Diese gilt für die Nutzung von Computern und des Internets durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken (siehe Seite 2/Nummer 6).

 

  1. Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den vorhandenen Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hängt die deliktische Verantwortlichkeit von der für die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht ab (§ 823 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Elektronische Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet; deshalb sind während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

 

  1. Anmeldung an den Computern

Zur Nutzung der Computer ist eine individuelle Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich.

Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Schülerin oder der Schüler am PC bzw. beim benutzten Dienst abzumelden. Für Handlungen im Rahmen der schulischen Internetnutzung sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Das Passwort muss vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses zu ändern.

 

  1. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht, wenn Veränderungen auf Anordnung des Systembetreuers/der Systembetreuerin durchgeführt werden oder wenn temporäre Veränderungen im Rahmen des Unterrichts explizit vorgesehen sind. Fremdgeräte (beispielsweise Peripheriegeräte wie externe Datenspeicher oder persönliche Notebooks) dürfen nur mit Zustimmung des Systembetreuers/der Systembetreuerin, einer Lehrkraft oder aufsichtführenden Person am Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (etwa Filme) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollten Schülerinnen und Schüler unberechtigt größere Datenmengen in ihrem Arbeitsbereich ablegen, ist das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf berechtigt, diese Daten zu löschen.

 

  1. Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts – sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Verboten sind beispielsweise auch die Nutzung von Online-Tauschbörsen.

 

  1. Protokollierung des Datenverkehrs

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf ist in Wahrnehmung seiner Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch nach einem halben Jahr gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss der Prüfungen und Nachforschungen in diesem Zusammenhang zu speichern. Der Schulleiter oder von ihm beauftragte Personen werden von ihren Einsichtsrechten nur stichprobeartig oder im Einzelfall in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen.

 

  1. Nutzung von EDV-Einrichtung und von Informationen aus dem Internet

Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets ist nur im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Als schulisch ist eine Nutzung anzusehen, die unter Berücksichtigung des Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf zulässig. Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf ist nicht für den Inhalt der über seinen Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Beim Herunterladen wie bei der Weitergabe von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

 

  1. Verbreiten von Informationen im Internet

Werden Informationen im bzw. über das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung der Rechteinhaber auf eigenen Internetseiten verwendet oder über das Internet verbreitet werden. Die Urheber sind zu nennen, wenn diese es wünschen. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.

Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetseiten des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu löschen. Für den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden.

Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Weiterhin wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt.

 

  1. Schüler-WLAN

Den Schülerinnen und Schülern wird die kostenlose Benutzung des Schüler-WLAN-Zugangs gestattet, solange sie der Schule angehören. Die Nutzung kann jederzeit wieder untersagt werden, wenn gegen diese Nutzungsvereinbarung verstoßen wird.

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Schüler-WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang zu beschränken oder auszuschließen. Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Der über das Schüler-WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Deggendorf in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

 

Deggendorf, 20. Januar 2022

Die Schulleitung

Christian Alt, OStD
Schulleiter

Qualitätsbereiche der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

von Elternhaus und Schule

 

K·E·SCH

Kooperation Elternhaus Schule

 

 Schulkonzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf

  1. Leitgedanke

 

Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist elementar, um eine gelungene Erziehung und Ausbildung unserer Schüler[1] gewährleisten zu können. Die Eltern werden daher gezielt in Schulgremien und schulische Veranstaltungen eingebunden, tragen diese mit und haben ein Mitspracherecht bei organisatorischen Angelegenheiten. In diesem gegenseitigen Austausch nimmt der Begriff Schulfamilie Gestalt an.

 

 

  1. Schulspezifische Gegebenheiten

Die Staatliche Wirtschaftsschule Deggendorf ist Teil des Schulzentrums in der Egger Straße 30 in Deggendorf. Aktuell wird das Schulhaus neu gebaut und mit den anderen Schulen zu einem offenen Schulcampus angelegt. Die Schule besuchen Schüler aus dem Stadtgebiet ebenso wie Fahrschüler aus den umliegenden Landkreisen. Die Wirtschaftsschule gehört der angegliederten Kaufmännischen Berufsschule an und wird von einem für beide Schulen zuständigen Schulleiter, OStD Christian Alt, geleitet. Die Stelle des stellvertretenden Schulleiters ist derzeit mit OStR Martin Wenninger kommissarisch besetzt. Als Beratungslehrer ist OStR Michael Gleißner an unserer Schule tätig. Zudem sind die Diplom-Sozialpädagogin Tuba Pfeilschifter als Schulsozialpädagogin sowie die Schulpsychologin StDin Waltraud Brindl für die Beratung unserer Schüler und auch Eltern bei unterschiedlichen Anliegen fester Bestandteil unserer Schulgemeinschaft. Des Weiteren ist der Elternbeirat in das alltägliche Geschehen involviert. Im Schuljahr 2024/2025 sind an der Wirtschaftsschule einschließlich des Schulleiters 39 Lehrkräfte in Voll- und Teilzeit beschäftigt. Regelmäßig unterrichten auch Referendarinnen und Referendare im Einsatzjahr an der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf. Im Schuljahr 2024/2025 wurde der Schule jedoch kein Referendar zugeteilt. Zum Schuljahresbeginn besuchen rund 445 Schüler aufgeteilt auf 17 Klassen unsere Schule, wovon einige einen Migrationshintergrund haben, sodass das Schulleben von der Vielfalt über 40 unterschiedlicher Nationalitäten geprägt ist. Für die Schüler besteht die Möglichkeit, die Wirtschaftsschule 5-stufig ab der 6. Jahrgangsstufe, 4-stufig ab der 7. Jahrgangsstufe oder 2-stufig ab der 10. Jahrgangsstufe zu besuchen. Die Schüler können somit, entsprechend der jeweiligen Jahrgangsstufe, von der Mittelschule, der Realschule oder dem Gymnasium an die Wirtschaftsschule übertreten. Neben dem regulären Unterricht haben unsere Schüler die Gelegenheit, am Nachmittag ein großes Wahlunterrichtsangebot anzunehmen, das vom Bereich Robotik, Schülerzeitung über sportliche Angebote bis hin zum Fach Schule ohne Rassismus reicht. Auch weitere Aktivitäten, wie beispielsweise der fest integrierte Schulsanitätsdienst oder diverse Schulfahrten etc., schaffen eine beliebte Abwechslung zum regulären Unterrichtsgeschehen. Zudem können unsere Schüler u. a. den ICDL-Führerschein ablegen und in der neunten Klasse im Rahmen von Erasmus+ ein Betriebspraktikum in Irland absolvieren. Im Schuljahr 2024/2025 wurde seitens der EU eine Antragsrunde für das Programm Erasmus+ ausgesetzt, so dass das Irland-Praktikum im laufenden Schuljahr leider nicht realisiert werden kann. Allerdings ist bereits eine Alternative dazu gefunden, die den Schülern ersatzweise in diesem Schuljahr angeboten werden kann.

Des Weiteren wurde die Staatliche Wirtschaftsschule Deggendorf als MINT-freundliche Schule ausgezeichnet, sie ist Referenzschule für Medienbildung und wurde im Jahr 2017 als Preisträgerschule der Europa-Urkunde von der Bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet sowie als Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage zertifiziert. Zudem hat sie erfolgreich am Modellversuch Wirtschaftsschule ab der 6. Klasse teilgenommen, sodass sie aktuell zwei 6. Klassen führt. Zum Fächerkanon der Schule gehört zusätzlich das Fach Übungsunternehmen, das die Schüler zielgerichtet auf einen späteren kaufmännischen beruflichen Werdegang vorbereitet, indem sie in fiktiven Firmen wie in einem echten Unternehmen arbeiten, mit anderen Übungsunternehmen im Austausch sind und auf diese Weise Praxiserfahrungen sammeln können. Aber auch die vielschichtige und intensive Berufsorientierung zeichnet die Schule aus. So wurde der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf vor ca. fünf Jahren das Berufswahlsiegel verliehen. Zwei Jahre später fand die Rezertifizierung statt, welche ebenfalls wieder mit Bravour gemeistert wurde.

Das diesjährige Schulmotto, „WS DEG – Viele Wurzeln – Ein gemeinsamer Weg“ betont die Bedeutung von Zusammenhalt und Gemeinschaft. Es erinnert daran, dass die Schule ein Ort ist, an dem jeder willkommen ist und sich gegenseitig unterstützt, um gemeinsam zu wachsen und zu lernen.

  1. Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung einer differenzierenden Elternarbeit
  • Leitlinien einer vertrauensvollen Zusammenarbeit

Leitlinien

 

 3.1 Qualitätsbereich Gemeinschaft

Ziele:

  • Schaffung einer einladenden, wertschätzenden und respektvollen Atmosphäre unter Einbezug der Eltern
  • Schaffung einer positiven Willkommenskultur für neue Schüler und ihre Eltern
  • Zusammengehörigkeit stärken

Maßnahmen:

  • Informationen aus Start-Up für Eltern bereitstellen
  • Ausgabe eines Elternbriefes mit den wichtigsten Informationen zur Schule
  • Gestaltung eines Elterninformationsabends für die Eltern unserer neuen Schüler der 6., 7. sowie 10. Jahrgangsstufe (zweistufig) zum gegenseitigen Kennenlernen zwischen Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung
  • Organisation thematischer Informationsveranstaltungen für Eltern unterschiedlicher Jahrgangsstufen (z. B. Skilager in Jgst. 8 oder Berufsorientierung in Jgst. 9) im Rahmen gekoppelter Elternabende
  • Durchführung des alljährlichen Tages der offenen Tür zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres, der abwechslungsreiche Einblicke in den Schulalltag gewährt und zudem unterschiedliche Infostände anbietet unter Mithilfe des Elternbeirats
  • Durchführung unterschiedlicher Aktivitäten der SMV im sozialen Bereich unter Einbezug der Eltern (z. B. Päckchenaktion für den Johanniter Weihnachtstrucker, Spendenlauf)
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit Lehrkräften / Schulleitung (MS Teams, Telefon, Homepage, Mail)
  • Stärkung des Gemeinschaftsgefühls durch inklusives Schulmotto
  • Förderung gemeinsamer Veranstaltungen (Abschlussball, Abschlussfeier)

3.2 Qualitätsbereich Kommunikation

Ziele:

  • Gewährleistung eines regelmäßigen und transparenten Informationsaustausches zwischen Schule und Eltern, z.B. in Elternbeiratssitzungen oder Elternsprechtagen
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit der Lehrkräfte und Schulleitung
  • bewusste Inanspruchnahme neuer Medien als Kommunikationsmittel in einem gemeinsam festgelegten Rahmen

Maßnahmen:

  • Professionalisierung der Zusammenarbeit mit Eltern mittels Supervision und kollegialer Fallberatung für Lehrkräfte
  • Regelmäßige Rückmeldung über schulische Leistungen persönlich, per Telefon, in schriftlicher Form (z.B. per Leistungsstandmitteilung) sowie an den beiden Elternsprechtagen
  • postalisches Versenden von Mitteilungsschreiben, beispielsweise bezüglich zunehmender Auffälligkeiten im Unterrichtsgeschehen etc.
  • Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme mit der Schulleitung bei Problemen
  • Durchführung von regelmäßigen Klassenelternabenden mit thematischen Schwerpunkten
  • Ermöglichung von Zielvereinbarungsgesprächen zwischen Schülern und Lehrkräften mit Information und Einbezug der Eltern
  • Für klar definierte Aufgabenbereiche werden konkrete Ansprechpartner benannt

(siehe Homepage, z. B. Beratungslehrkraft, Schulpsychologin,…)

Elternarbeit digital:

  • Einführung von ESIS als Mittel der Information und des Austausches
  • Gestaltung eines Elternbereiches auf der Schulhomepage mit allen wichtigen Informationen, Dokumenten, Terminen etc.
  • WebUntis als Informationsmittel über Stundenpläne, Stundenausfälle etc.
  • Veröffentlichung der schulinternen E-Mail-Adressen der Lehrkräfte zur Kontaktaufnahme
  • Regelmäßige Sitzungen des Elternbeirates
  • Möglichkeit der digitalen Krankmeldung von Schülern
  • MS Teams als Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme mit Lehrkräften
  • Digitaler Elternsprechtag via Videokonferenz-Tool

 

 

3.3 Qualitätsbereich Kooperation

Ziele:

  • Intensivierung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften sowie weiteren pädagogischen Fachkräften
  • Einbezug sowie bewusste Beteiligung der Eltern am schulischen Geschehen
  • Unterstützung durch den Förderverein der Schule zur finanziellen Entlastung der Eltern sowie Schüler (z.B. bei Schulfahrten etc.)
  • Förderung der Zusammenarbeit mit externen Partnern

Maßnahmen:

  • Organisation gemeinsamer Veranstaltungen mit Eltern und Schülern
  • Planung von Vorträgen und Informationsveranstaltungen für Eltern
  • Einladung von Experten bei Berufsinformationsveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Berufsberatern der Bundesagentur für Arbeit (Gemeinsame persönliche Beratungsgespräche mit Eltern/Schüler/Berufsberater/Beratungslehrkraft)
  • Veröffentlichung von Neuigkeiten des Fördervereins auf der Schulhomepage
  • Einladung der Eltern bei Veranstaltungen/Projekten von Wahlfächern
  • Eltern werden über Themen der Zusammenarbeit mit externen Partnern (BS1, FOS/BOS, etc.) informiert mit einbezogen
  • Einbezug des Elternbeirates bei öffentlichen Schulveranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür)
  • Bei Vorträgen im Fachunterricht leisten Eltern wertvolle Beiträge

 

3.4 Qualitätsbereich Mitsprache

Ziele:

  • Information der Eltern über ihre persönlichen Mitsprachemöglichkeiten
  • Einbezug aller interessierten Eltern und Unterstützung dieser bei der Gremienarbeit
  • Erfassung der Elterninteressen und Anliegen zur bewussten Ergreifung gezielter Maßnahmen

Maßnahmen:

  • Förderung eines aktiven Elternbeirates mit regelmäßigen Treffen
  • Eltern werden gezielt angesprochen und ermutigt, ihre Chancen zur Mitgestaltung wahrzunehmen
  • Durch Infostände, Homepage und Elternbriefe werden Mitsprachemöglichkeiten

transparent gemacht.

  • Einbeziehen des Elternbeirates bei schulischen Entscheidungen (Schulordnung,…)
  • Präsenz der Elternvertreter bei Schulveranstaltungen (z.B. am Tag der offenen Tür)
  • Durchführung von regelmäßigen Umfragen, um die Meinungen und Wünsche der Eltern zu erfassen (Elternfeedback)

 

  1. Qualitätssicherung

 

An unserer Schule ist QmbS (Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen in Bayern) fest im Sinne des Qualitätsmanagements installiert. Die einzelnen Instrumente werden regelmäßig im Rahmen einer internen Evaluation kontrolliert und bei Bedarf überarbeitet. 

Schulentwicklung an der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf

Schulentwicklung ist ein Prozess, der an der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf schon immer stattfand. Seit jeher war die Wirtschaftsschule darauf bedacht, Qualität von Schule und Unterricht zu sichern bzw. zu steigern. 

Die Schulentwicklungsaktivitäten der letzten Jahre haben gezeigt, dass zahlreiche qualitätsvolle und zielgerichtete Einzelaktionen mit sehr viel Engagement seitens des Kollegiums durchgeführt wurden. Es zeigte sich aber auch, dass Projekte besser vernetzt und auf die jeweilige Zielsetzung abgestimmt werden müssen, um so deren Nachhaltigkeit zu optimieren. Einen Ansatzpunkt bzw. ein Hilfsmittel um diese Herausforderung zu bewältigen, bietet der Einsatz des Qualitätsmanagementsystems „QmbS“ – Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen.
QmbS geht von der These aus, dass ein kontinuierlich, systematisch und transparent gestaltetes Qualitätsmanagement …

  • das pädagogische und organisatorische Profil einer Schule stärkt,
  • den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Arbeit von Kollegium und Schulleitung optimiert,
  • mittelfristig Freiräume für eine schul- und unterrichtsbezogene Weiterentwicklung von Schule und Arbeitsumgebung schafft und damit
  • die Zufriedenheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern erhöht.

Gefördert wird QmbS als Kooperationsprojekt vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Stiftung Bildungspakt Bayern.

QmbS besteht aus verschiedenen Bausteinen.

Schulspezifisches Qualitätsverständnis (SQV):

Im schulspezifischen Qualitätsverständnis formuliert die Schule ihre strategischen Qualitätsziele, für die im Wesentlichen drei Faktoren bestimmend sind: Die bildungspolitischen Leitlinien für die Weiterentwicklung der Schul- und Bildungslandschaft, die Qualitätsforderungen, die sich aus den Ergebnissen der externen und internen Evaluation ableiten lassen sowie die schulspezifischen, profilgebenden Entwicklungsziele, die sich die Schule selbst setzt. Im SQV bestimmt die Schule ihre Qualitätsansprüche, an denen sie sich auch messen lassen muss. Diagnostizierte Unterschiede stellen dann wiederum die Basis für die zukünftige Schulentwicklungsarbeit dar.

Prozesssteuerung:

Entscheidend für die Nachhaltigkeit schulischer Qualitätsprozesse ist eine professionelle Prozesssteuerung, die zu den Aufgaben der Schulleitung gehört. Eine Projektsteuergruppe (QmbS-Team) gewährleistet die Einhaltung, Transparenz und Nachhaltigkeit schulischer Prozesse. Neben der Schulleitung gehören Vertreter möglichst aller Fachgruppen, der Personalvertretung und der Verwaltung dem QmbS-Team an.

Individualfeedback:

Lehrkräfte, Funktionsträger und die Mitglieder der Schulleitung holen sich regelmäßig, z. B. mit Hilfe von schriftlichen Befragungen oder Interviews eine individuelle Rückmeldung von Beteiligten (Schülern, Kollegen, Bildungspartnern) ein, die nach bestimmten, vorher vereinbarten Regeln abläuft. Das Feedback soll als Impuls zur persönlichen Weiterentwicklung sowie zur Optimierung der unterrichtlichen Arbeit genutzt werden. Deshalb verbleiben die Feedbackdaten ausschließlich in der Hand des Feedback-Nehmers.

Interne Evaluation:

Die Schule erhebt in regelmäßigen Abständen fundierte Daten, die ausschließlich dem schulinternen Gebrauch dienen. Die interne Evaluation kann die Organisation als Ganzes oder auch nur Teilbereiche umfassen. Die Analyse und Interpretation des Datenmaterials übernimmt die Schule selbst. Die Evaluation dient z. B. dazu, Soll-Ist-Diskrepanzen aufzudecken sowie Leistungsstand, Stärken, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten einer Schule oder von Abteilungen bewusst zu machen und daraus Erhaltungs-, Verbesserungs- und Entwicklungsziele abzuleiten (vgl. SQV).

Externe Evaluation:

Ein Team aus qualifizierten schulischen und außerschulischen Fachleuten ergänzt die interne Evaluation um eine systematische Außenbetrachtung der evaluierten Schule und hält die Ergebnisse in einem Evaluationsbericht fest. Das Evaluationsteam untersucht Bedingungen, Prozesse und Ergebnisse der gesamten Schule auf der Basis sozialwissenschaftlicher Methoden. Die Bewertung der Prozesse wird der Schule in Form eines strukturierten Berichts rückgemeldet. Die darin enthaltenen Empfehlungen dienen der Weiterentwicklung des schulischen Qualitätsverständnisses (SQV).

QmbS – Schulentwicklung an der WS

„QmbS“ ist die Kurzfassung für „Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen“. Darunter versteht man die systematische Vorgehensweise bei der Optimierung von Maßnahmen, die den Schulalltag sowohl von Lehrern als auch Schülern begleiten. Im „QmbS-Team“ der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf agieren folgende Akteure:

  • Die Schulleitung:
    OStD Christian Alt, OStR Martin Wenninger, OStR Thomas Gruber
  • Die Steuergruppe:
    OStR Michael Huber (Koordinator für Schulentwicklung),
    OStR Christian Schiller (Koordinator für pädagogische Schwerpunktsetzung),
    StRin Vera Ebner, StDin Lucia Wagner, OStR Michael Gleißner

Aus dem Schulleitbild, den Vorgaben des Lehrplans, den bildungspolitischen Zielen und der internen Evaluation ergaben sich Handlungsfelder, an deren Optimierung die Schulfamilie in den kommenden Jahren arbeitet. Nach vielen Treffen im Kreise des QmbS-Teams, kristallisierten sich folgende Qualitätsziele heraus, die vom Gesamtkollegium als besonders erstrebenswert erachtet werden:

  1. Unsere Schülerinnen und Schüler entscheiden sich fundiert für einen beruflichen Werdegang.

Alle Ebenen der Berufsorientierung beinhalten konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen in den einzelnen Jahrgangsstufen, die den SchülerInnen die Entscheidung für ihren beruflichen Werdegang erleichtern sollen.

QMBS1

  1. Unsere Schülerinnen und Schüler verfügen über Kenntnisse, um digitale Medien verantwortungsvoll zu nutzen.

Die fortschreitende Digitalisierung ist zu einem festen Bestandteil des individuellen und gesellschaftlichen Lebens geworden. Digitale Medien halten dabei schon seit längerem Einzug in unsere Schule und bieten ein großes Potential zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Wir stehen dabei zunehmend vor der Herausforderung, unseren Schülerinnen und Schülern elementare Kenntnisse für einen verantwortungsbewussten und reflektierten Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln.

QMBS2

 

  1. An der WS ist der Informationsaustausch durch eine verbesserte IT-Infrastruktur gesichert.

Das Pandemiegeschehen zeigte, dass eine funktionierende Kommunikation zwischen allen schulischen Akteuren von einer verbesserten IT-Infrastruktur abhängig ist. Diese Notwendigkeit wird von staatlicher Seite im Digitalpakt Bayern berücksichtigt. Es gilt, die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zielgerichtet und koordiniert einzusetzen. Durch diese neugeschaffenen Rahmenbedingungen profitiert die gesamte Schulfamilie von den Möglichkeiten des digitalen Austausches.

QMBS3

  1. Schulleitung und Kollegium kommunizieren kontinuierlich bezüglich schul- und unterrichtsrelevanter Themen.

Die gute Zusammenarbeit unter den Lehrkräften sowie mit der Schulleitung gilt es durch eine Institutionalisierung der verschiedenen Maßnahmen zu erhalten. Außerdem wird die Sozialpädagogin, Frau Tuba Pfeilschifter, als Bindeglied zwischen den schulischen Akteuren systematisch eingebunden.

QMBS4

Zu allen vier Zielsetzungen wurden passende Maßnahmen definiert, die nach ihrer Durchführung mit Hilfe von Zielerreichungsindikatoren evaluiert werden. Das aus diesen Überlegungen hervorgegangene Gesamtkonzept ist im Schulentwicklungsprogramm strukturiert festgehalten, welches in den kommenden Schuljahren als Grundlage für die Schulentwicklungsarbeit dient.

 

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