Selbstredend, das liegt natürlich am geschützten Lernort Schule, gibt es nur wenig echte lebensrettende Einsätze. Den Großteil der Einsätze bildeten harmlose internistische Erkrankungen (fieberhafter Infekt, Grippe, Bauchschmerzen).

Die Schulsanitäter leisten, einem Dienstplan folgend, Erste Hilfe bei Unfällen, Verletzungen oder bei Krankheiten von Schülerinnen.

Sie sind außerdem bei Schulveranstaltungen, wie Elternabende oder Konzerten, vor Ort und können Erste-Hilfe leisten, wenn es nötig sein sollte. Der Schulsanitätsdienst unterstützt selbstverständlich auch alle Sportereignisse an der.

Für die Schüler haben die Sanitäter stets ein offenes Ohr. Selbstverständlich unterliegen sie auch der medizinischen.

Grundsätzlich dürfen und sollen die Schülerinnen mit jeglichen Verletzungen oder Krankheiten zu den Schulsanitäterinnen kommen.

Allerdings dürfen die Schulsanitäterinnen aufgrund rechtlicher Bestimmungen keine Medikamente verabreichen.

Trotzdem gilt allgemein das Motto: „Lieber wird der Schulsanitätsdienst einmal zu viel als einmal zu wenig gerufen.“

Bei der Sanitätshelferprüfung

Bei der Sanitätshelferprüfung

Bei der Sanitätshelferprüfung